Europäisches Sprachenportfolio

Das Europäische Portfolio der Sprachen (EPS) ist eine vom Europarat entwickelte Sammelmappe, die als persönliches Dokument jeder Schülerin und jeden Schülers Auskunft über das individuelle Sprachenlernen gibt. Mit dieser persönlichen Mappe werden alle Schülerinnen und Schüler in Jahrgang 5 und 6 bekannt gemacht, und sie wird sie in Zukunft während ihres Sprachenlernens begleiten. Zum einen dokumentiert das EPS die Kenntnisse und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in allen ihren Sprachen. Es kann bei einem Schulwechsel oder bei Bewerbungen vorgelegt werden. Zum anderen hilft das EPS den Schülerinnen und Schülern, ihre Sprachkompetenzen selbst einzuschätzen. Als Lernbegleiter fördert es die  Selbstständigkeit beim Sprachenlernen und die Entfaltung  eines Verantwortungsbewusstseins für das eigene Lernen.  Das Europäische Portfolio der Sprachen besteht aus drei Teilen:

1.Sprachenbiografie

Sie gibt Auskunft darüber,

  • welche Sprachen die Schülerin/der Schüler außerhalb der Schule erlernt. Dazu zählen auch die Muttersprache, Sprachen, die in der Familie gesprochen werden, im Urlaub verwendet werden, etc.
  • welche interkulturellen Erfahrungen die Schülerin/der Schüler macht.
  • welche Sprachen die Schülerin/ der Schüler in der Schule erlernt. Dazu zählen auch Arbeitsgemeinschaften, Schnupperkurse, Schüleraustausch, etc.

Sie hilft den Schülerinnen und Schülern,

  • ihre Kompetenzen in den Bereichen Hören, Lesen, Miteinander Sprechen, Zusammenhängend  Sprechen und  Schreiben selbst einzuschätzen und in europaweit anerkannte Niveaustufen einzuordnen: A1 bis C2.
  • eigene Lernziele festzulegen und zu überprüfen.
  • für sie geeignete Lerntechniken beim Sprachenlernen herauszufinden.

2. Sprachendossier

In dieser Mappe werden sprachliche Produkte aller Art gesammelt, die sprachliche Erfahrungen und Lernwege veranschaulichen, z. B. besonders gelungene Texte, die im Unterricht oder als Hausaufgabe entstehen,  Projektergebnisse, Berichte beispielsweise über einen Schüleraustausch, Zertifikate, etc.

3. Sprachenpass

Die Sprachlernfortschritte, die im Laufe der Sekundarstufe I gemacht wurden, werden am Ende der 9.  Klasse (und gegebenenfalls auch in der Sekundarstufe II) im Sprachenpass festgehalten. Er zeigt auf einen Blick, welchen Stand man in verschiedenen Sprachen erreicht hat, welche Abschlüsse und Zertifikate erworben wurden und welche außerschulischen Erfahrungen man beim Sprachenlernen gemacht hat. Gerade im immer stärker zusammenwachsenden Europa soll der Sprachenpass als anerkanntes Dokument die berufliche Mobilität fördern.