Elterninformationen des Schulleiters SJ 24/25
23.08.2024
Liebe Eltern,
ich freue mich gemeinsam mit dem Kollegium des Goethe-Gymnasiums auf den Start des neuen Schuljahres und das Wiedersehen mit Ihren Kindern. Zum Jahresstart sende ich Ihnen einige Informationen mit der Bitte um Beachtung.
Terminliches am Goethe
Auf unserer Homepage finden Sie immer auch unseren öffentlichen Schulkalender.
In den ersten drei Schulwochen gibt es einige Termine, über die ich Sie auch in meiner ersten Elternmail des neuen Schuljahres noch einmal informieren möchte:
- Montag, 26.08.:
- (Jahrgang 5 noch unterrichtsfrei)
- Jahrgang 6-9: 1./2. Stunde Unterricht bei der Klassenleitung, ab 3. Stunde Unterricht nach Plan
- E1/2: 7.45 Uhr Vollversammlung Mensa, anschl. Tutorstunde
- Q1/2: 8.30 Uhr Vollversammlung Mensa, anschl. Tutorstunde
- Q3/4: 9.00 Uhr Vollversammlung Mensa, ab 3. Stunde Unterricht nach Plan
- Nachmittagsunterricht:
- Ab Jgst. 6 ab dem ersten Schultag
- Jgst. 5 ab der zweiten Schulwoche
- Betreuung: in der ersten Schulwoche nur Notbetreuung (nach Voranmeldung)
- Dienstag, 27.08.:
- 10.00 Uhr Einschulungsgottesdienst Jahrgang 5 Michaelskirche
- 11.15 Uhr Einschulungsfeier Jahrgang 5 in der Turnhalle
- Nachmittags noch keine Ags
- Freitag, 30.08.:
- Unterrichtsende nach der 5. Stunde
- Montag, 02.09.:
- Winzerfest: Unterrichtsende für alle nach der 6. Stunde
- Reguläre Betreuung startet
- Dienstag, 03.09.:
- AG-Schnuppernachmittag mit Einwahl
- Donnerstag, 05.09.:
- Elternabende Jahrgang 5
- Samstag, 07.09.:
- Ehemaligentreffen in der Mensa 14-17 Uhr
- Dienstag, 10.09.:
- Elternabende Jahrgänge 6 (ohne 6E!) +7 + E-Phase
- Mittwoch, 11.09.:
- Elternabende Jahrgänge 8 + 9 + 6E
- Donnerstag, 12.09.:
- Elternabend Q1/2
Logbuch des Goethe-Gymnasiums 2024/25
Wie Sie wissen, erstellt das GGB seit vielen Jahren einen eigenen Schulplaner (Logbuch), in dem alle zentralen schulischen Informationen und Kontakte gebündelt sind. Über die Nutzung als Hausaufgabenheft/Planer hinaus finden sich auch Materialien zum Lernen Lernen und zur Resilienzförderung. Sie können das neue Logbuch ab dem ersten Schultag für 7,50 Euro im Sekretariat erwerben. Die Sekretärin freut sich besonders, wenn Sie bzw. Ihr Kind den Betrag passend parat haben.
Die Jahrgänge 5 und 6 erhalten das Logbuch finanziert über unseren Förderverein kostenlos von der Schule als verbindliches Arbeitsmaterial, alle höheren Jahrgänge sind herzlich eingeladen sich das Logbuch zuzulegen.
Entschuldigungsregelung
Die folgende Regelung ist ab sofort gültig. Ich bitte um Beachtung.
(§ 2,1 VOGSV, Beschluss der Schulkonferenz vom 25.06.24)
A.
Wenn Schüler*innen nicht am Unterricht teilnehmen können, soll dies der Klassenleitung bzw. der Tutorin oder dem Tutor durch einen Erziehungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. Der bevorzugte Kommunikationsweg hierfür ist eine Email.
B.
Schüler*innen, die Unterricht versäumt haben, sollen
- unverzüglich, spätestens 5 Unterrichtstage nach dem Wiederantritt
- unter Angabe des Versäumnisgrunds
- eine Bitte um Entschuldigung
bei der Klassenlehrkraft bzw. dem Tutor oder der Tutorin vorlegen. Die konkrete Ausgestaltung der einzureichenden Bitte um Entschuldigung soll von der Klassenlehrkraft bzw. dem Tutor oder der Tutorin vorgegeben werden (z.B. per Email oder unterschriebenes Schriftstück…).
Die Klassenlehrkraft bzw. der Tutor oder die Tutorin entscheidet in pflichtgemäßem Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann.
C.
Liegt eine Bitte um Entschuldigung nicht fristgerecht vor, kann die Klassenlehrkraft bzw. der Tutor oder die Tutorin das Versäumnis als „unentschuldigt“ werten. Die Klassenlehrkraft bzw. die Tutorin oder der Tutor entscheidet auch hierüber in pflichtgemäßem Ermessen (z.B. nachvollziehbare Verhinderung der Eltern).
Rechtsinformationen
Schulen sind per gesetzlichem Auftrag dazu verpflichtet, Eltern über einige rechtliche Regelungen zu informieren.
Im Anhang sende ich Ihnen dazu ein Dokument mit der Bitte um Beachtung.
<<Rechtsinformationen für Eltern 2024.pdf>>
Beurlaubungen
Das Verfahrung zur Beantragung von Beurlaubungen ist auf unserer Homepage beschrieben. Nicht fristgerecht eingereichte Beurlaubungsanträge kann ich in der Regel nicht genehmigen. Ich bitte um Beachtung.
Verlassen des Schulgeländes (z.B. in der Mittagspause)
Grundsätzlich ist das Verlassen des Schulgeländes allen Schüler*innen der Jahrgänge 5-9 untersagt. Für die Mittagspause kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden. Anträge gibt es auf auf unserer Homepage
Hausordnung
Zum Nachlesen sende ich Ihnen hier noch einmal die gültige Hausordnung mit der Bitte, diese ggf. mit Ihrem Kind durchzusprechen - insbesondere die Regelung zu elektronischen Geräten (Smartphones, Smartwatches uvm.) in §5.7
Mensaessen / Lebensmittelunverträglichkeiten
Wenn Ihr Kind an Lebensmittelunverträglichkeiten (Zöliakie, Glutenunverträglichkeit etc.) leidet, dann melden Sie sich bitte direkt beim Caterer. Für Ihr Kind wird dort individuell eine Lösung gefunden, sodass auch Ihr Kind problemlos am Mensaessen teilnehmen kann.
Die Mensa ist ab dem ersten Schultag geöffnet. In den ersten Tagen kann im Notfall auch noch bar bezahlt werden.
Achten Sie bitte im Krankheitsfall oder bei Sonderveranstaltungen selbstständig darauf, gebuchtes Essen rechtzeitig zu stornieren.
Newsletter
Falls Sie noch nicht angemeldet sind, möchte ich Ihnen unseren "Goethe-Newsletter" ans Herz legen. Sie können ihn über unsere Homepage abonnieren (direkt unter dem Menü links). Darin erfahren Sie wöchentlich Wissenswertes zu den verschiedensten Aktivitäten am Goethe und Ankündigungen von Veranstaltungen.
Abstellen von E-Bikes und E-Scootern
Ich gebe Ihnen hier eine Information des Schulträgers weiter und bitte um Beachtung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Abstellmöglichkeiten von E-Bikes und E-Scootern im Schulgebäude wird immer wieder angefragt, so dass wir auch dieses Jahr wieder eine Information an alle Schulen herausgeben möchten.
Aus Gründen des Brandschutzes weisen wir darauf hin, dass das Abstellen von akkubetriebenen Fahrzeugen wie E-Bikes oder E-Scootern o.ä. in Schulgebäuden nicht zulässig ist. Auch alle Arten von Fahrzeugen wie Motorroller, Motorräder etc. dürfen nicht im Schulgebäude (Kellerräume, Abstellräume, etc.) abgestellt werden, wenn es sich nicht um eine dafür ausgewiesene Garage handelt.
Bitte benutzen Sie die vorhandenen Fahrradständer und Abstellmöglichkeiten/Parkplätze auf dem Schulgelände.
Bitte informieren Sie alle Lehrerinnen und Lehrer sowie auch Schülerinnen und Schüler.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Yvonne Löbel
Assistentin der Betriebsleitung
Schule + Gebäudewirtschaft
Eigenbetrieb des Kreises Bergstraße
Mit freundlichen Grüßen
Christian Peter
Schulleiter