Die aktuell gültige Version der Hausordnung wurde im Februar 2021 beschlossen.
Hausordnung
A Vorbemerkung
Diese Schulordnung gilt im Zusammenhang der am Goethe-Gymnasium bestehenden Leitgedanken. Sie ist gemeinsam von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften für die Schulgemeinschaft erarbeitet worden.
Überall, wo Menschen zusammenleben und zusammenarbeiten, müssen sie sich Regeln geben, um ein gutes Miteinander zu ermöglichen, um Konflikte zu vermeiden oder demokratisch lösen zu können.
Grundsätzliche Regeln
Wir wollen rücksichts- und verständnisvoll sowie kompromissbereit miteinander umgehen und die Schule und ihre Umgebung zu einem Ort gestalten, an dem sich alle geborgen fühlen können.
Unterrichtsräume und das gesamte Schulgelände sind Lern- und Aufenthaltsbereiche und werden als solche geachtet und gepflegt. Die Flure sind ruhige Kommunikationsflächen.
Die Regeln der Höflichkeit und des Anstands sind für alle selbstverständlich innerhalb und außerhalb der Schule. Ein respektvoller Umgang miteinander wird auch bei der Kommunikation über soziale Medien gepflegt. Ältere Schüler*innen verhalten sich verantwortlich gegenüber jüngeren Schüler*innen und sorgen sich um deren Wohlergehen.
B Hauptteil
1. Verhalten vor dem Unterricht
1.1 Vor dem Öffnen der Gebäude um 07.40 Uhr halten sich die Schüler*innen im Pausenhof oder in der Pausenhalle auf.
1.2 Pünktliches Erscheinen zum Unterricht wird von allen erwartet. Für den Fall, dass eine Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn im Unterrichtsraum noch nicht eingetroffen ist, wendet sich die Klassensprecher*in bzw. die Kurssprecher*in an die Schulleitung (oder an das Sekretariat).
1.3 Zur Vermeidung von Lärm und Unfällen werden die Fahrräder auf dem Schulgelände geschoben. Auf dem Schulgelände gilt für Mofas und Krafträder ein absolutes Verbot. Zweiräder müssen den Sicherheitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen und dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Alle Zufahrten und Eingänge müssen frei gehalten werden
1.4 Personen, die Schüler*innen mit dem Auto zur Schule bringen oder von der Schule abholen müssen, lassen diese außerhalb der direkten Anliegerstraßen aus- bzw. einsteigen. Um Gefährdungen anderer Personen in der Lindenstraße und dem Auerbacher Weg zu vermeiden, sollen diese Straßen nur befahren werden, wenn eine eindeutige Gehbehinderung einer Schüler*in eine Fahrt bis zum Eingang der Schule unbedingt erforderlich macht.
2. Verhalten während des Schultages
2.1. Die Klassen betreten die Fachräume nur in Begleitung einer Fachlehrkraft. Die Klassen- und Fachräume werden in den großen Pausen abgeschlossen.
2.2. Die großen Pausen und die Mittagspause sollen Begegnungen, Entspannung, Erholung und Informationsgespräche ermöglichen. Die Klassen 5 bis 9 halten sich dabei in der Regel auf dem Pausenhof bzw. in der Pausenhalle auf. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler*innen im Unterrichtsraum, sofern nicht ein Raumwechsel erforderlich ist. Einkäufe am Kiosk finden in den kleinen Pausen nicht statt.
2.3. Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist nach den Bestimmungen des Hessischen Kultusministeriums nicht erlaubt, weil u.a. der Versicherungsschutz entfällt. Den Oberstufenschüler*innen ist das Verlassen des Schulgeländes in der Regel erlaubt.
2.4. Bewegungsspiele sind nur auf dem Pausenhof und außerhalb der Unterrichtszeit sinnvoll und möglich. Skateboard-, Rollschuhfahren und das Werfen von Schneebällen und Gegenständen sind aus Sicherheitsgründen verboten.
2.5. Auf den Gängen und Treppen wird nicht getobt und gerempelt und es ist darauf zu achten, sich auf den Treppen rechts zu halten und den „Gegenverkehr“ passieren zu lassen.
3. Verhalten in Freistunden
Den Jahrgängen der Oberstufe stehen die Bibliothek, das Oberstufenfoyer und der Pausenhof zur Verfügung. Der Innenhof ist aus Rücksicht auf den Unterricht ein Hof der Stille und nur Oberstufenschüler*innen vorbehalten.
4. Verhalten nach dem Unterricht
4.1 Nach dem Unterricht wird der Arbeitsplatz in einwandfreiem Zustand verlassen, die Stühle werden nach der letzten Unterrichtsstunde in diesem Raum hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
4.2 Busregelung
Die Schüler*innen gehen beim Einsteigen und Verlassen der Schulbusse und während der Busfahrten zur Schule als auch auf der Rückfahrt rücksichtsvoll miteinander um. Ältere Schüler*innen unserer Schule achten auf jüngere Schüler*innen. Die gegenseitige Rücksichtnahme dient der Sicherheit und dem Wohlbefinden aller.
5. Einzelfragen
5.1 Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen untersagt.
5.2. Auf dem gesamten Schulgelände sind Alkohol und Rauschmittel verboten. Über Ausnahmen des Alkoholverbots bei Schulveranstaltungen auf dem Schulgelände entscheidet die Schulleitung.
5.3. Die Sportlehrkraft entscheidet, welche Piercings oder anderen Schmuckstücke (Uhren, Ringe, …) während des Sportunterrichts abgelegt werden müssen.
5.4. Das Recht auf Unversehrtheit schließt das Mitbringen aller Gegenstände aus, die andere gefährden oder unzumutbar belästigen können.
5.5. Die Feuerwehrzufahrten, die durch Schilder gekennzeichnet sind, und sämtliche Notausgänge sind stets freizuhalten.
5.6. Müll ist grundsätzlich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Alle sind dafür verantwortlich, die Schule aktiv sauber zu halten.
5.7. Auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und andere elektronische Geräte ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. In den Klassen 5 bis 8 dürfen diese Geräte ganztägig nicht genutzt werden. Ab Klasse 9 dürfen die o.g. Geräte ab 13.00 Uhr außerhalb des Unterrichts genutzt werden. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind untersagt. In der Mensa und in den Treppenhäusern dürfen die o.g. Geräte ganztägig gar nicht genutzt werden.
Schüler*innen der Oberstufe dürfen o.g. Geräte im Oberstufenfoyer ganztägig und im Q-Gebäude nur in den beiden großen Pausen nutzen. In der Bibliothek dürfen sie die Geräte außerhalb der Pausen zum lautlosen Arbeiten verwenden.
Ausnahmen von diesen Regelungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft erlaubt. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden die Geräte befristet eingezogen.
6. Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
6.1 Werden die Vorgaben der Schulordnung von jemandem nicht beachtet, kann ein sozialer Dienst verhängt werden.
6.2 Das Hessische Schulgesetz sieht darüber hinaus bei Zuwiderhandlungen verschiedene Ordnungsmaßnahmen vor, über deren Anwendung die Klassenkonferenz berät und die Schulleiter*in entscheidet.
7. Gäste in der Schule
Gäste sind alle Personen außer den Beschäftigten der Schule und den Schüler*innen. Gäste sind uns herzlich willkommen. Allerdings ist es nicht möglich, dass sich Gäste ohne Erlaubnis frei auf dem Schulgelände bewegen.
7.1. Gäste müssen sich selbst oder über eine Lehrkraft bei der Schulleiter*in anmelden.
7.2. Für Elterngespräche genügt es, wenn ein Termin mit einer Lehrkraft vereinbart worden ist. Zum vereinbarten Termin treffen sich die Eltern mit der Lehrkraft am Sekretariat.
7.3. Verabredungen von Schüler*innen des Goethe-Gymnasiums mit ehemaligen Schüler*innen auf dem Schulgelände sind ohne Genehmigung durch die Schulleiter*in nicht erlaubt.
C Schlussbestimmungen
Die Hausordnung wird allen Schüler*innen des Goethe-Gymnasiums mit Eintritt in die Schulgemeinde ausgehändigt.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Hausordnung in den Klassen und Tutorenkursen besprochen. Mindestens ein Elternteil und die Schüler*in bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme.
Die Besprechung wird im Klassenbuch bzw. Kursheft vermerkt.
Bensheim, im Februar 2021